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JÖRG KASCHPER

Rechtsanwalt

Adoptionsrecht

Artikel für RNZ 05/2012

Adoption - ein erbrechtliches Werkzeug

Das klassische Bild der Familie hat sich in den letzten Jahrzehnten deutlich gewandelt. Die sogenannte „Patchwork-Familie“ ist im Kommen! Zwischen Stiefeltern und Kindern entstehen häufig tatsächliche Eltern-Kind-Gefühle. Viele erbrechtliche und steuerliche Probleme lassen sich dann durch eine Adoption lösen.

Lässt man den Kindern seines nichtehelichen Lebenspartners durch Schenkung oder Erbschaft etwas zukommen, so wird dies mit Steuern von mindestens 30 % belegt. Adoptierte Kinder haben dagegen die gleiche rechtliche Stellung wie leibliche Kinder und haben daher üppige Freibeträge und deutlich günstigere Steuersätze.

Auch die gesetzlichen Erbquoten und Pflichtteilsrechte missliebiger Verwandter  können durch Adoptionen gesteuert, beschränkt oder sogar ganz ausgeschlossen werden.

Unliebsame Testamente oder Erbverträge, an die der Erblasser gebunden ist, lassen sich häufig über Adoptionen „knacken“, da durch die Adoption neue Pflichtteilsberechtigte entstehen, was möglicherweise die Anfechtung der letztwilligen Verfügung ermöglicht.

Bei der Adoption unterscheidet man zwischen der Minderjährigenadoption und der Volljährigenadoption. Letztere gibt es mit sogenannter schwacher oder starker Wirkung. Bei der Adoption mit schwacher Wirkung wird lediglich ein Verwandtschaftsverhältnis des Kindes mit dem Annehmenden begründet. Die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Verwandten, auch den leiblichen Eltern, werden nicht berührt. Es entsteht keine Verwandtschaft mit der Familie des Annehmenden. Es ändert sich somit nur das familiäre Verhältnis zwischen Annehmendem und Kind.

Bei der Adoption mit starker Wirkung werden die Verwandtschaftsverhältnisse zu den bisherigen Eltern und der leiblichen Familie gekappt und das Kind in den neuen Familienverband eingegliedert. Das Kind verliert seine erbrechtliche Stellung zu der bisherigen Verwandtschaft.

Zu beachten ist, dass sich die Adoption auch unterhaltsrechtlich und sozialrechtlich im Rahmen des Bezugs von Sozialhilfeleistungen auswirkt. Neben den vielen positiven Eigenschaften kann eine Adoption daher auch negative Wirkungen haben.

Im Hinblick auf die gravierenden erbrechtlichen, steuerlichen und sozialrechtlichen Folgen bieten sich durch die Adoption Chancen und Risiken. Zwischen den verschiedenen Varianten muss dabei gut abgewogen werden. Professionelle Beratung ist hierfür unbedingt notwendig.

 

Artikel von RA Jörg Kaschper, FA für Erbrecht