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aus Hirschhorn am Neckar.

JÖRG KASCHPER

Rechtsanwalt

Übersetzung von alten Dokumenten aus Kurrent- und Sütterlinschriften

In der anwaltlichen und notariellen Praxis kommt es immer wieder vor, dass man sich mit alten Dokumenten und insbesondere mit Verträgen befassen muss, die in alter deutscher Kurrentschrift, umgangssprachlich auch als Sütterlinschrift bezeichnet, geschrieben sind. Dazu gehören v.a. alte Grundstücksverträge, Pfandbriefe, Testamente, Stammtafeln etc..

Die deutsche Kurrentschrift war über  ca. 500 Jahre die regelmäßig verwendete deutsche Amtsschrift. Die meißten Grundbucheintragungen und diesen zugrunde liegenden Verträge bis in das 20. Jahrhundert hinein sind in dieser Form niedergeschrieben. Bei der Prüfung heute noch bestehender Rechte aus dieser bereits lange zurück liegenden Zeit kommt man daher nicht umhin, diese alten Verträge zu prüfen.

Leider geht das Wissen um das Lesen dieser Schriften immer mehr verloren, da die Generation, die diese Schrift noch lernte nach und nach wegfällt.

Das Problem bei diesen Schriftstücken liegt nicht nur darin, dass sie in einer uns heute nicht mehr geläufigen Schrift gehalten sind. Vielmehr kommt dazu, dass sie handgeschrieben wurden und die Lesbarkeit somit zusätzlich von der Sorgfalt des Schreibers abhängt. Auch diejenigen, die des Lesens dieser Schrift noch kundig sind, tun sich mit dem Verständnis häufig schwer, weil die Schriftstücke darüber hinaus in Amtsdeutsch gehalten sind und viele juristische Begriffe enthalten, die teilweise auch noch veraltet sind.

Herr Kaschper ist in der Lage Leseabschriften von derartigen Schriftstücken zu fertigen und ggf. zu erläutern. Regelmäßig fertigt er derartige "Übersetzungen" für Anwaltskollegen und Notare. Fragen Sie unverbindlich nach den Konditionen für diese Leseabschriften. Die damit zusammen hängenden Kosten werden sich durch die Zeitersparnis bei der weiteren Bearbeitung schnell amortisieren.