Bei Problemen in der Ehe, Streitigkeiten über Sorge- und Umgangsrecht, hierbei auftretenden finanziellen Fragen und in vielen weiteren familienrechtlichen Angelegenheiten steht Ihnen unsere Fachanwältin für Familienrecht in Heilbronn kompetent zur Seite.
Unsere Fachanwältin für Familienrecht bietet Ihnen im gesamten familienrechtlichen Bereich transparente, persönliche Leistungen und eine umfassende, jahrelange Erfahrung.
In Trennungs- und Scheidungsfragen steht Sie an Ihrer Seite. Bei Streitigkeiten im Güterrecht, insbesondere dem Zugewinnausgleich, Fragen der Vermögensgestaltung oder -auseinandersetzung, oder bei der Rückabwicklung ehebedingter Zuwendungen finden Sie ebenso Unterstützung wie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt.
Auch bei Problemen im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts unterstützt unsere Fachanwältin für Familienrecht ihre Mandanten mit voller Einsatzbereitschaft. Ihr Augenmerk gilt dabei besonders den vom Konflikt betroffenen Kindern.
Beraten und vertreten werden Sie auch in allen Fragen zur Vaterschaft oder Vaterschaftsanfechtung, Adoption oder Vormundschaft.
Sie gestaltet für Sie General- und Vorsorgevollmachten, sowie Patientenverfügungen.
Bei Fragen zum Betreuungsrecht steht sie Ihnen ebenfalls zur Verfügung.
Größten Wert wird auf eine individuelle, vertrauensvolle und persönliche Beratung gelegt.
Was Sie von uns erwarten können:
Im Zusammenhang mit allen Rechtsfragen, die aus der Eheschließung erwachsen, berät und vertritt Sie unsere Fachanwältin für Familienrecht. Im Rahmen der Erarbeitung vorbereitender Eheverträge durch individuelle Gestaltungsmöglichkeiten etwa zum Vermögensrecht (Absicherung vorhandenen Betriebsvermögens, ererbten Familienvermögens etc.) Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht, ebenso wie nach erfolgter Eheschließung finden Sie durch unsere Fachanwältin im Familienrecht Unterstützung. Im Trennungsfall ist es ratsam, durch Scheidungsfolgenverträge ausufernde gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden und hierdurch Kosten zu sparen. Dabei können den Gesamtkomplex umfassende, individuelle Lösungen erarbeitet werden. Mit Rücksicht darauf wird bei unserer Beratung erheblicher Wert auf vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten gelegt. Ihre Beratung erfolgt konkret fallbezogen, mit menschlicher Zugewandtheit und größtmöglichem Einsatz. Dies gilt auch für Lebenspartnerschaften und deren Auflösung.
Ist es im Trennungs- und Scheidungsfall nicht möglich, im Rahmen vertraglicher Gestaltungen rechtsverbindliche Klarheit und Absicherung zu erreichen, vertritt Ihre Fachanwältin für Familienrecht Sie zielorientiert und engagiert auch bei gerichtlichen Konflikten. Aus Kostengesichtspunkten versucht sie jahrelange Prozesse zu vermeiden und - wenn möglich - mit Hilfe des Gerichts eine für Sie gute vergleichsweise Lösung zu erreichen. Ist eine Einigung nicht möglich, erfolgt der Einsatz für die Mandanten ebenso engagiert wie konzentriert bis zur Ausschöpfung aller materiellen und prozessualen Möglichkeiten.
In den folgenden Bereichen können Sie sich auf die fundierte Unterstützung durch unsere Kanzlei im Familienrecht verlassen