Jörg Kaschper

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Herr Rechtsanwalt Kaschper ist der Spezialist für Erbrecht in unserem Haus und berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Erbrecht zu führen. Er berät und vertritt die Mandanten bei sämtlichen Fragen rund um das Erbrecht außergerichtlich und gerichtlich. Außerdem unterstützt er sie bei dem Entwurf von Testamenten, Erbverträgen und anderen Verträgen. Die Entwicklung von Nachfolgegestaltungen, gegebenenfalls in Absprache mit Steuerberatern gehört ebenfalls zu seiner täglichen Arbeit.

Während seiner langjährigen Tätigkeit als Vertreter mehrerer Anwaltsnotare hat Herr Kaschper unzählige notarielle Urkunden, wie Grundstückskaufverträge, Übergabeverträge, Vollmachten und letztwillige Verfügungen selbst entworfen und beurkundet, sodass ihm die Gestaltung von Verträgen und anderen Dokumenten bestens vertraut ist. Die hieraus gewonnenen Kenntnisse und Erfahrungen fließen auch in seine anwaltliche Arbeit ein.

Von mehreren Betreuungsgerichten wird Herr Kaschper regelmäßig als rechtlicher Betreuer hilfsbedürftiger Menschen bestellt, insbesondere dann, wenn hierbei erbrechtliche Probleme zu lösen sind.

Auch das Mietrecht, Arbeitsrecht, Grundstücksrecht und allgemeine Zivilrecht werden von ihm bearbeitet.

Ferner stellt Herr Kaschper regelmäßig „Übersetzungen“ (Leseabschriften) von in Kurrentschrift und Sütterlin abgefassten Dokumenten für Anwalts- und Notarkollegen her. Die günstigen Konditionen für diese sehr zeitsparenden und damit letztlich auch kostensparenden Leseabschriften können unverbindlich erfragt werden.

Anwaltliche Dienstleistungen ist seiner Meinung nach eine Frage des Vertrauens zwischen Mandanten und Anwalt. Dem wird Rechtsanwalt Kaschper durch ständige Fortbildung und sorgfältige Mandatsbearbeitung, sowie dem persönlichen Umgang mit dem Mandanten gerecht. Er nimmt sich Zeit für seine Mandanten und versucht deren rechtliche Probleme umfangreich zu ermitteln und zu lösen. 

Wenn erforderlich, ist Herr Kaschper auch gerne zu Hausbesuchen bereit.

Rechtsanwalt Jörg Kaschper wurde 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst für einige Jahre in einer mittelständischen Kanzlei in Nordbaden. Seit 1999 ist er auch als amtlich bestellter Notarvertreter für einige hessische Anwaltsnotare tätig. Seit 01.01.2023 ist Herr Rechtsanwalt Kaschper Partner der Kanzlei Dietz, Tonhäuser & Partner in Heilbronn. Seine bisherige Einzelkanzlei in Hirschorn a.N. wird weiterhin als Zweigstelle der Heilbronner Hauptkanzlei betrieben.

Herr Kaschper ist Mitglied von DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) und DANSEF (Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.).

Blogbeiträge von und mit Rechtsanwalt Jörg Kaschper