Rechtsanwältin Andrea Koch ist Ihre Ansprechpartnerin in allen Bereichen des Familienrechts einschließlich der außergerichtlichen Vertragsgestaltung. Sie kann hierbei auf langjährige Erfahrung zurückblicken. Sie legt auch im Rahmen der gerichtlichen Vertretung Wert auf eine kostengünstige Gestaltung der Mandatsführung. Eine möglichst zeitnahe und enge Zusammenarbeit mit den Mandanten ist für sie dabei selbstverständlich.
Rechtsanwältin Koch bearbeitet auch die Bereiche des Betreuungs- und allgemeinen Zivilrechts. Im Bereich des außergerichtlichen Konfliktmanagements setzt sie sich dafür ein, nach Möglichkeit Verhandlungsergebnisse und Konfliktlösungen ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu erarbeiten.
Nach Studium in Saarbrücken und Heidelberg und Referendariat in Heilbronn ist sie seit 1997 Rechtsanwältin. Im Jahr 2000 wurde sie Mediatorin. Im Jahr 2001 erwarb sie den Titel der Fachanwältin für Familienrecht. Nach einigen Jahren als angestellte Rechtsanwältin in einer Anwaltskanzlei in Köln und anschließend in Heilbronn, gründete sie 2004 ihre Einzelkanzlei in Heilbronn. Im Jahr 2019 trat sie durch Zusammenschluss der Kanzleien bei uns ein.
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